Planungs- und Baustellenkoordination

Auf privaten und gewerblichen Baustellen arbeiten mehr als zwanzig unterschiedliche Gewerke, manchmal zeitgleich. Das ist für den Fortschritt des Baus wichtig, gefährdet jedoch die Sicherheit der Arbeiter. Mehr als doppelt so viele Arbeitsunfälle als in allen anderen Wirtschaftszweigen passieren auf Baustellen, weshalb die EU Richtlinien zur Sicherheit und zum Schutz der Beschäftigten auf Baustellen erlassen hat. In Österreich ist das im Bauarbeitenkoordinationsgesetz, kurz BauKG, geregelt.

Als Bauherr sind Sie persönlich für die Sicherheit und den Schutz aller am Bau Beschäftigten verantwortlich. Dies gilt, wenn die Baudauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, der Umfang der Bauarbeiten 500 Personentage überschreitet, Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind und besonders gefährliche Bauarbeiten ausgeführt werden. Im Falle eines Unfalls aufgrund von mangelnden Sicherheitsvorkehrungen oder schlechter Planungs- und Baustellenkoordination können Sie haftbar gemacht werden. Diese Verantwortung sowie die Bauaufsicht können Sie schriftlich an uns übertragen.

Wir übernehmen die Gesamtverantwortung für eine sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung und Koordination aller Abläufe am Bau, leiten geeignete Maßnahmen ein und überprüfen diese. Dank vorausschauender Planungs- und Baustellenkoordination profitieren Sie neben der Abgabe der Verantwortung für Sicherheits- und Gesundheitsrisiken von:

  • einer sicheren Baustelle für Bauarbeiter,
  • einer Erhöhung der Planungssicherheit mit verminderter Fehlerquelle,
  • wodurch sich durch den übergreifenden Baufortschritt die Bauzeiten verkürzen und
  • die Baukosten gesenkt werden und
  • einer Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten sowie andere Arbeiten an der baulichen Anlage dank gewissenhafter Dokumentation.

Wir können folgende Aufgaben für Sie übernehmen:

  • die Erstellung eines auf das Bauprojekt zugeschnittenen Sicherheits- und Gefahrenschutzplans (SiGe-Plan),
  • die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators,
  • die gewissenhafte Planung und Koordination der Bauausführung unter Einhaltung der Grundsätze für Gefahren- und Unfallverhütung,
  • die Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung,
  • die Kontrolle der sachgemäßen Ausführung aller beschäftigten Gewerke,
  • die Erstellung eines Notfallplans,
  • die Vermeidung von Mängeln und Bauschäden oder die Veranlassung deren fachmännischer Behebung,
  • die Übernahme der Verantwortung für die Sicherheit aller am Bau beschäftigten Handwerker,
  • die Verpflichtung von ausführenden Unternehmen zur Beachtung des SiGe-Plans und zur Folgeleistung von Unterweisungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie
  • die Dokumentation des gesamten Bauprojektes für Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten oder spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Eine Bauaufsicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich jedoch besonders für unerfahrene Bauherren oder große Projekte.

Bei Interesse an einem unverbindlichen Angebot bitten wir Sie, Kontakt zu uns aufzunehmen.